Steuerberatung

Tax-Due Diligence

Die Tax Due Diligence stellt einen zentralen Bestandteil einer Unternehmens­trans­aktion dar. Sie ist zur Identifikation von steuerlichen Risiken und kaufpreis­beein­flus­senden Sachverhalten zwingend erforderlich. Die Er­geb­­nisse der Tax Due Diligence dienen als Grundlage für etwaige steuerliche Gewährleistungs- und Freistellungs­klauseln im Kaufvertrag. Zudem kann auf Grundlage der Er­gebnisse der Tax Due Diligence eine steuerlich optimierte Integration in die eigene Unter­nehmens­­gruppe erarbeitet werden.

 

Haftungsumfang: Asset Deal versus Share Deal

Der Umfang einer Tax Due Diligence ist abhängig davon, ob das Target im Kontext eines Share Deals oder eines Asset Deals erworben werden soll. Bei einem Asset Deal kauft der Erwerber nur die Wirtschaftsgüter und führt den Betrieb in einer neuen Gesellschaft fort. Er haftet dabei lediglich für die Betriebsteuern des Unter­nehmens, z.B. für die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer. Die Haftung ist zeitlich begrenzt auf die Steuern, die seit dem Beginn des letzten vor der Übertragung liegenden Kalenderjahres entstanden sind und die bis zum Ablauf von einem Jahr nach der Anmeldung des Betriebsübergangs durch den Erwerber festgesetzt oder angemeldet wurden. Die Tax Due Diligence umfasst bei einem Asset Deal meist lediglich die letzten zwei Jahre und beschränkt sich auf die Betriebsteuern.

Bei einem Share Deal kauft der Erwerber Anteile an dem Target. Er übernimmt wirtschaftlich sämtliche steuerliche Verpflichtungen aus der Vergangenheit des Targets, die rechtlich bei diesem verbleiben. Die Tax Due Diligence sollte daher sämtliche Steuerarten umfassen, die noch nicht einer Betriebsprüfung unterlegen haben oder noch nicht festsetzungsverjährt sind. Üblicherweise umfasst der Analysezeitraum drei bis fünf Jahre.

 

Prüfungsgegenstand (Scope of Work)

Bei der Tax Due Diligence werden der Steuerstatus, diverse steuerliche Risikobereiche sowie die Transaktions­risiken analysiert. Bei der Prüfung des Steuerstatus wird die Bestandskraft bzw. die Änderbarkeit der Steuerveranlagung untersucht, die Ergebnisse von Betriebsprüfungen analysiert sowie die Wirtschaftsjahre untersucht, die noch keiner Betriebsprüfung unterlegen haben. Der Stand der steuerlichen Veranlagung spielt aus dem ertragsteuerlichen Blickwinkel eine maßgebliche Rolle. Denn aus den geprüften Veranlagungs­zeiträume gehen bei den geprüften Steuern regelmäßig nur geringe Haftungsrisiken hervor. Die Analyse des Betriebsprüfungsberichts ist unverzichtbar, da er auch Rückschlüsse für nachfolgende Zeiträume liefert.

Bei der Analyse der weiteren steuerlichen Risikobereiche wird die Entstehung der derzeitigen Gesellschafts­struktur aufgrund von vergangenen Transaktionen, Reorganisationen, Umstrukturierungen sowie Gesell­schafter­wechsel untersucht. Es werden darüber hinaus die Vertragsbeziehungen mit Gesellschaftern bzw. mit verbundenen Unternehmen, eine mögliche Gruppenbesteuerung sowie die steuerliche Nutzbarkeit von ggf. vorhandenen Verlusten und die Gesellschafterfremdfinanzierung geprüft. Zudem wird die Höhe der etwaigen steuerlichen Risiken quantifiziert.

Den abschließenden Teil bildet die Identifikation von Transaktionsrisiken. Dazu gehört neben der Einschätzung einer anfallenden Grunderwerbsteuer bei vorhandenem Immobilienvermögen auch die Würdigung zum mög­lichen Untergang vorhandener steuerlicher Verlustvorträge durch die Transaktion sowie die Besteuerung stiller Reserven bei der Verletzung von Sperr- und Haltefristen infolge der Transaktion.

Unternehmenstransaktionen beschränken sich längst nicht mehr auf rein nationale Sachverhalte. Bei inter­national aufgestellten Unternehmen sind insbesondere Verrechnungspreise von zentraler Bedeutung. Hinzu kommen zusätzliche Themen wie die Besteuerung von Betriebsstätten aus ertrag- und umsatzsteuerlicher Sicht. Auch etwaige ausländische Gesellschaften, die im Zusammenhang mit der Transaktion direkt oder indirekt erworben werden, sollten mit Blick auf die jeweiligen nationalen Vorschriften steuerlich geprüft werden.

 

Einfluss des Due Diligence-Berichts auf die Transaktion

Die Ergebnisse der Tax Due Diligence können in Abhängigkeit der Höhe des steuerlichen Risikos sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit in die Kaufpreisverhandlungen Eingang finden. Zudem dienen sie als Grundlage für etwaige steuerliche Gewährleistungs- und Freistellungsklauseln im Kaufvertrag. Denn der Käufer wird ver­suchen, die potenziellen steuerlichen Risiken aus den Jahren bis zum Verkauf beim Verkäufer zu belassen. Ausgehend von den Ergebnissen der Tax Due Diligence sowie der getroffenen Wahl der Transaktionsform kann zudem eine steuerlich optimierte Integration in die eigene Unternehmensgruppe erarbeitet werden.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Planung und Durchführung nationaler und internationaler Tax Due Diligence Prüfungen
  • Tax Due Diligence Prüfungen aller Rechtsformen und aller Branchen
  • Bei internationalen Transaktionen unterstützen wir Sie bei der Suche und Kommunikation ausländischer Berater
  • Red-Flag Due Diligence Prüfungen sowie Full-Scope Prüfungen
  • Due Diligence Prüfungen und Berichterstattung in deutscher und in englischer Sprache
  • Erstellung von Tax Fact Books

29/09

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