Steuerberatung

Allgemeine Steuerberatung

Kein Steuersachverhalt gleicht dem anderen und jährlich werden die Steuerpflichtigen mit geänderten Steuervorschriften konfrontiert. Das Steuerrecht kennt keine Routine. Sich auf dem Laufenden zu halten, ist selbst für die Experten eine große Herausforderung.

Wir haben die Steueränderungen laufend im Blick und wenden das geänderte Recht Veranlagungszeitraum für Veranlagungszeitraum auf Ihren konkreten Steuerfall an, damit Sie unter dem Strich nicht zu viel Steuern zahlen müssen - gleichgültig, ob als Unternehmen, Unternehmer oder Privatperson, bzw. in Sachen Ertragsteuern, Lohnsteuer oder Umsatzsteuer. In regelmäßigen Abständen halten wir Sie mit unseren Jour Fixe Präsentationen über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden und identifizieren möglichen Handlungsbedarf.

Oftmals nutzt die Finanzverwaltung ihre Entscheidungsspielräume nicht einheitlich. Dies erschwert die Steuerplanung zusätzlich. In solchen Zweifelsfällen erstellen wir aussagekräftige und verständliche Gutachten oder richten verbindliche Auskünfte an die Finanzverwaltung. Damit sind Sie vor Durchführung einer Gestaltung auf der sicheren Seite.

Ist die Betriebsprüfung im Haus, herrscht in jedem Unternehmen der Ausnahmezustand. Relevante Unternehmensdaten sind in elektronischer Form dem Betriebsprüfer zur Verfügung zu stellen und seine Nachfragen zu beantworten. Neben der Bindung von Ressourcen drohen kontroverse Diskussionen mit der Finanzverwaltung. Hierbei tritt so manche böse Überraschung zu Tage. Wir bereiten mit Ihnen zusammen im Vorfeld Ihr Unternehmen auf künftige Betriebsprüfungen vor und stehen Ihnen zur Wahrung Ihrer Interessen und Rechte jederzeit zur Seite. Wir unterstützen Sie rund um die Betriebsprüfung einschließlich der Abschlussbesprechungen und legen ggf. anschließend Rechtsmittel gegen das Betriebsprüfungsergebnis ein.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Laufende Betreuung von Steuermandaten in allen Ertragsteuern, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Betreuung
  • Bescheidprüfung und ggf. Einlegung von Rechtsbehelfen
  • Gutachtliche Klärung von steuerlichen Einzelfragen / verbindliche Auskünfte
  • Begleitung steuerlicher Außenprüfungen
  • Digitale Außenprüfungen - GBIT

29/09

Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen DAC 6

Der Rat der EU hat eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt. Dies erfolgte mit der 6. Änderungsrichtlinie   Weiterlesen …