Wirtschaftsprüfung

Organisation und Optimierung der Rechnungslegung

Das betriebliche Rechnungswesen dient dazu, der gesetzlichen Pflicht einer externen Berichterstattung nachzukommen. Weil sich die handelsrechtlichen Regelungen schnell ändern und Berichte immer früher fällig werden, ist die externe Berichterstattung zunehmend einer "Compliance"-Gefahr ausgesetzt. Die International Financial Reporting Standards (IFRS) und die Steuergesetze erhöhen diese Komplexität. Eine verlässliche Berichterstattung wird schwieriger, aber für das Vertrauen der Stakeholder immer wichtiger.

Umstellung auf eine andere Rechnungslegung oder neue Standards

Wir unterstützen Unternehmen bei der Rechnungslegungs-Umstellung (Conversion) von einer Vorschrift auf die andere: US GAAP, IFRS, Handelsrecht oder ein anderes Landesrecht. Die Szenarien, die eine Umstellung erfordern, sind vielfältig:

Ein Eigentümer-geführter Mittelständler benötigt für seine weitere internationale Expansion Fremdkapital. Die Bank fordert jährliche IFRS-Konzern-Abschlüsse. Der  Eigentümer möchte für seine Kunden im Ausland einen Abschluss seines Konzerns vorlegen, dessen Regelungen sie verstehen können.

Ein deutscher Konzern kauft Gesellschaften z.B. in Frankreich hinzu. Diese Gesellschaften müssen in das Konzernreporting nach den IFRS integriert werden. Bisher haben die Gesellschaften nur nach den landesrechtlichen Vorschriften Abschlüsse aufgestellt.

Eine deutsche Gruppe wird von einem chinesischen Investor übernommen. In diesem Fall müssen die deutschen Gesellschaften sowie die ausländischen Tochterunternehmen auf die chinesischen Vorschriften umgestellt werden.

Diese Umstellungen stellen eine Herausforderung für Unternehmen sowie deren Mitarbeiter dar und haben weitgehende Auswirkungen auf die Systeme und Prozesse. Umso wichtiger ist es daher, einen kompetenten Berater zu haben, der Unternehmen in der Implementierungsphase mit Fachexpertise und Verständnis für das Geschäft begleitet.

Organisation und laufende Optimierung der Rechnungslegung

Ziel ist es, die Rechnungslegung stärker in die Unternehmensprozesse einzubetten. Der Nutzen: eine aktive Steuerung und Kontrolle des Erstellungsprozesses und damit die Sicherstellung der Qualität. Zudem sparen Unternehmen Zeit und Kosten ein, weil Prozesse automatisiert und nicht wertschöpfende Tätigkeiten auf ein Mindestmaß reduziert.

Das Rechnungswesen muss eine Vielzahl von Berichtspflichten erfüllen können. Das setzt voraus, dass verschiedene Fachbereiche des Unternehmens einbezogen werden. Wir unterstützen Firmen, die Verantwortlichkeiten für Ihre rechnungslegungsbezogenen Prozesse nach best practice zu strukturieren und die Schnittstellen zwischen den Fachbereichen (Finanzbuchhaltung, Controlling, Treasury und Rechtsabteilung) aufzuzeigen.

Accounting Compliance

Neue Anforderungen an die Rechnungslegung sind abteilungsübergreifend zu implementieren – gleichzeitig ist die korrekte Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften sicherzustellen und die Auswirkungen auf das Geschäftsmodell sind im Auge zu behalten. Das Finanz- und Rechnungswesen muss hier als Business Partner anderer Abteilungen und Bereiche agieren und so die Accounting Compliance gewährleisten. In Abhängigkeit von der Komplexität und der Ermessenhaftigkeit der jeweiligen rechnungslegungsrelevanten Sachverhalten ist festzulegen, ob die Bilanzierungsentscheidung standardisiert und automatisiert werden kann oder ob diese durch Einbindung eines Center of Excellence mit Richtlinienkompetenz und Konsultationspflichten zu treffen ist. Qualität kann so durch ein unternehmensindividuelles System kosteneffizient sichergestellt werden. Die fachlichen Fähigkeiten der eingebundenen Mitarbeiter muss dafür entsprechend stetig überprüft und ggf. ausgebaut werden.

Wir unterstützen Sie bei der Implementierung eines effektiven Accounting Compliance Systems und schneidet die Leistungen dabei auf Ihre unternehmensspezifischen Bedürfnisse zu.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Analyse rechnungslegungsbezogener IST Prozesse und Optimierung dieser Prozesse
  • Entwicklung eines effektiven Kontrollumfelds - angepasst an Ihre Unternehmensgröße und -struktur
  • HGB zu IFRS Conversions und vice versa
  • Unterstützung bei der Conversion in andere Rechnungslegungsstandards (zB Österreich, Schweiz)
  • Aufbau eines Accounting Compliance Systems
  • Erstellung von Bilanzierungsrichtlinien
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29/09

Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen DAC 6

Der Rat der EU hat eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt. Dies erfolgte mit der 6. Änderungsrichtlinie   Weiterlesen …