Steuerberatung

Nachfolgeplanung

Im Laufe Ihres Lebens haben Sie sich mit Ihrem Unternehmen oder Ihrer beruflichen Tätigkeit ein Vermögen aufgebaut, das auf Dauer erhalten und gemehrt werden soll. Doch wer kommt, wenn Sie gehen? Wer langfristig denkt, plant die Nachfolge in seinem Unternehmen und in sein Vermögen schon frühzeitig mit ein.

Die richtige Nachfolgeplanung ist eine strategische Herausforderung für ein Unternehmen und eine sehr persönliche Angelegenheit. Für das Unternehmen muss der geeignete Nachfolger identifiziert werden. Auch die Übertragung von Privatvermögen muss optimal gestaltet sein. Nur dann wird den individuellen familiären und unternehmerischen Bedürfnissen ausreichend Rechnung getragen. Dabei kommt es nicht nur auf die richtigen rechtlichen, steuerlichen, finanziellen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen an - auch familiäre und zwischenmenschliche Gesichtspunkte nehmen in der Planung einen großen Raum ein.

Auf Grund unserer umfangreichen praktischen Erfahrung in erfolgreichen Vermögensnachfolgen verfügen wir neben der erforderlichen fachlichen Expertise über die Sensibilität und das notwendige Fingerspitzengefühl, um diese sehr persönlichen Fragen für Sie optimal zu lösen. Vertrauen und Vertraulichkeit sind hier oberstes Gebot: deshalb steht Ihnen vom ersten Gespräch bis zum endgültigen Abschluss der Vermögensnachfolge derselbe Experte unseres Hauses zur Seite. Bei Bedarf zieht Ihr persönlicher Ansprechpartner Experten aus den Disziplinen Wirtschaftsprüfung, Rechts- oder Unternehmensberatung hinzu.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Ver­mö­gens­nach­folge zu Leb­zei­ten
  • Unter­neh­mens­nach­folge bei­spiels­weise durch Schen­kung, Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gung, Ver­kauf etc. sowie Durch­füh­rung beg­lei­ten­der Umstruk­tu­rie­rungs­maß­nah­men
  • Tes­ta­ments­ge­stal­tung - Über­tra­gun­gen von Todes wegen
  • Unter­neh­mens­be­wer­tun­gen
  • Tes­ta­ments­voll­st­re­ckung
  • Siche­rung des Fami­li­en­ver­mö­gens über Fami­li­en­s­tif­tun­gen
  • Über­wa­chung von Fris­ten und Gestal­tun­gen

29/09

Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen DAC 6

Der Rat der EU hat eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt. Dies erfolgte mit der 6. Änderungsrichtlinie   Weiterlesen …