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Steuerliche Behandlung von Genussrechten
Steuerliche Behandlung von Genussrechten
Seit dem Erlass der bundeseinheitlich abgestimmten Verfügung der OFD NRW vom 12.05.2016 (S 2742-2016/0009-St 131) vertritt die Finanzverwaltung entgegen der herrschenden Meinung eine neue Sichtweise in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Genussrechten. Hiernach wird der Betriebsausgabenabzug von Ausschüttungen auf fremdkapitalähnliche Genussrechte weitestgehend ausgeschlossen, was bei Genussrechtsemittenten zu erheblichen steuerlichen Konsequenzen führen kann.