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Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen DAC 6

Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen DAC 6

Marita Rindermann, StB RA, Fachleiterin Steuern und Recht beim IDW, erläutert, was den Berufsstand erwartet, wen die Mitteilungspflichten betreffen und ab wann die neuen Regelungen greifen. Das Interview führt Annette Schmid, Web-Redakteurin im IDW.

 

Die Europäische Union erhöht die Transparenz weiter, um potenziell aggressive Steuergestaltungen aufzudecken. Wir helfen Ihnen, den deutlich verschärften Offenlegungsvorschriften von DAC 6 nachzukommen. Obwohl die Regelungen erst am 1. Juli 2020 anzuwenden sind, müssen Nutzer und Intermediäre ihre grenzüberschreitenden Steuergestaltungen bereits ab 25. Juni 2018 überwachen. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, die Regeln der EU-Richtlinie zu kennen und zu handeln.

 

Im Kern soll hierdurch die Transparenz erhöht werden, um potenziell (aggressive) Steuergestaltungen aufzudecken. Dies soll im Wesentlichen durch zwingende Offenlegungspflichten für bestimmte Steuergestaltungen mit grenzüberschreitenden Elementen erreicht werden. Die Europäische Union wird ein gemeinsames Kommunikationsnetzwerk (Common Communication Network, CCN) einrichten, über das der zwingend vorgeschriebene automatische Informationsaustausch über meldepflichtige, grenzüberschreitende Steuergestaltungen erfolgen soll. Gemäß der EU-Richtlinie DAC 6 hatten die einzelnen Mitgliedstaaten die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2019 in nationales Recht umzusetzen. Am 12. Dezember 2019 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats ist am 20. Dezember 2019 erfolgt. Obwohl die Regelungen erst am 1. Juli 2020 anzuwenden sind, müssen Nutzer und Intermediäre ihre grenzüberschreitenden Steuergestaltungen bereits seit dem 25. Juni 2018 auf eine etwaige, ab dem 1. Juli 2020 zu erfüllende Meldepflicht hin überwachen.

 

Foto der Referentinnen

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